nachdem Bund und Länder sich am 22.März auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt haben, wollen wir nochmal folgende Betriebsabläufe verschärfen:
Auf unserem Betriebsgelände, in unserem Verkaufsbereich und im restlichen Gebäude, wo immer möglich, ist zu allen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Bitte halten Sie Abstand und halten sich an die angebrachten Absperrungen.
Persönliche Fachberatung unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen (Abstand, Mundschutz, etc.) wieder möglich. Gerne stehen ihnen unsere Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Die Bedienung/Belieferung unserer gewerblichen Kunden steht für uns aufgrund der aktuellen Beschlüsse von Bund und Länder an erster Stelle.
Zusätzlich gilt seit dem 27. April eine bundesweite Maskenpflicht in Verkaufsgebäuden und dem öffentlichen Nahverkehr. Damit ist das Betreten unserer Verkaufsflächen ohne Schutzmaske untersagt.
Das Wichtigste ist jetzt die Gesundheit und Sicherheit aller, unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter!